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Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus
Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können seit dem 15. April 2026 Fördermittel für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Das Programm unterstützt den Aufbau privater Ladepunkte und der notwendigen Vorverkabelung mit bis zu 2.000 EUR pro Stellplatz.
Die Antragstellung läuft online über das Förderportal. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, private Eigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie große Wohnungsunternehmen endet die Frist am 10. November 2026. Für Empfängergruppe 3 endet die Antragsfrist bereits am 15. Oktober 2026.
Die Zuschüsse werden pauschal je Stellplatz gewährt und betragen:
• bis zu 1.500 EUR für einen Ladepunkt inklusive Wallbox
• bis zu 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt
• bis zu 1.300 EUR für reine Vorverkabelung ohne Ladepunkt
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben in einem bestehenden Mehrfamilienhaus umgesetzt wird und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Außerdem müssen mindestens 20 % der Stellplätze vorverkabelt werden. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da die Förderung nur im Rahmen der verfügbaren Mittel vergeben wird. Nach Bewilligung muss die Maßnahme innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden. Die verbindliche Beauftragung der Arbeiten muss innerhalb von 9 Monaten nach Bewilligung erfolgen. Der WEG-Beschluss kann in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung nachgereicht werden.
Für Vermieter kann das Programm die Attraktivität ihrer Immobilien erhöhen und die Nachfrage von Mietern mit Elektrofahrzeugen besser bedienen. Wer die Ladeinfrastruktur frühzeitig plant, verschafft sich zudem einen Wettbewerbsvorteil im Bestand.
Informationen und die Antragstellung finden Sie hier:
https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung/
