Individuelle Expertise
als ausgezeichnete Einheit
In unserem Steuerverbund verschmelzen vier erstklassige Kanzleien ihr tiefgreifendes Fachwissen zu einer herausragenden Einheit – ein Zusammenschluss, der für unsere Kunden einen bedeutsamen Mehrwert schafft. Neben höchster Fachkompetenz liefern wir maßgeschneiderte Lösungen für jeden Bedarf.
Mit fünf gut gelegenen Standorten sind wir stets in Ihrer Nähe, um Ihnen exzellente steuerrechtliche Unterstützung zu bieten. Entdecken Sie die Stärke unserer gemeinsamen Expertise für Ihren wirtschaftlichen Erfolg!
Ihre Ansprechpartner
Willkommen bei Ihrem Ansprechpartner für Steuer- und Unternehmensberatung in Brühl & Euskirchen! Unsere Experten stehen Ihnen mit fundiertem Wissen und umfangreicher Erfahrung in den Bereichen Mittelstand, Kapitalgesellschaften, Erbschaft & Schenkung sowie allgemeine Steuerberatung zur Seite. Selbstverständlich bieten wir Ihnen das vollständige Spektrum an Services einer modernen Steuerkanzlei. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit unseren Kanzleipartnern in Brühl, Euskirchen und Königswinter profitieren Sie von einem umfassenden Netzwerk und gebündelter Fachkompetenz. Vertrauen Sie auf unsere maßgeschneiderten Lösungen für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen.
Uhlstraße 19-23
(Franziskanerhof)
50321 Brühl
Josef-Ruhr-Straße 30
53879 Euskirchen
Diplom-Kaufmann
Gregor Schoska
Steuerberater
Mittelstand Kapitalgesellschaften
Erbschaft & Schenkung
Rheinallee 25b
53173 Bonn-Bad Godesberg
Diplom-Betriebswirt (FH)
Michael Weckbecker
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Unternehmensverbund Photovoltaik & Energie
BWL-Beratung Immobilien M&A
Cäsariusstraße 87a
53639 Königswinter
Stephanie Scheidgen
staatl. geprüfte Betriebsfachwirtin | Steuerberaterin
Privatpersonen
Mittelstand
Handwerk
Aachener Str. 19
53359 Rheinbach
Kajo Fuss
Steuerberater
Eindrücke unseres Teams in Euskirchen & Brühl
Aktuelle Steuertermine - Januar
Lohnsteuer, Umsatzsteuer 10.01.2025 (13.01.2025*) Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung: 27.01.2025 (Beitragsnachweis) 29.01.2025 (Beitragszahlung) Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht ...
Krankenkasse Kein Freibetrag für freiwillig ...
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ...
Kein Anspruch auf Zahlung von ...
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine an den Installateur einer PV-Anlage gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangt werden kann, wenn die Anlage erst nach dem ...
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietkaufsrecht ...
Ein dingliches Vorkaufsrecht zugunsten eines Familienangehörigen hat Vorrang vor dem gesetzlichen Vorkaufsrecht eines Mieters, selbst wenn es erst nach Überlassung der Wohnung an den ...
Auslandsreisepauschalen ab
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gegeben: https://www.tinyurl.com ...
Steuerermäßigung für die Erneuerung einer ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. dem Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann gew ...
Bemessungsgrundlage für eine unentgeltliche Wärmelieferung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass unentgeltliche Wärmelieferungen an andere Unternehmer als steuerpflichtige Zuwendungen nach § 3 Abs. 1b UStG gelten. Die Bemessungsgrundlage richtet sich dabei ...
Entwicklung der Immobilienpreise
Im zweiten Quartal 2024 gab es einen leichten Anstieg von 1,3 % bei Häusern und 1,6 % bei Wohnungen im Vergleich zum Vorquartal. Dies könnte ein Indiz daf ...
Verlustverrechnungskreis bei Termingeschäften
Die Streichung des separaten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte sowie die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Forderungsausfällen (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG) sollen die Anwendung der ...
Aufbewahrungsfristen und wichtige Änderungen ab
1. Allgemeine Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte und relevante Arbeitsanweisungen 8 Jahre (ab 2025): Buchungsbelege wie Rechnungen und Kostenbelege 6 Jahre: Handels- oder Gesch ...