Individuelle Expertise
als ausgezeichnete Einheit

In unserem Steuerverbund verschmelzen vier erstklassige Kanzleien ihr tiefgreifendes Fachwissen zu einer herausragenden Einheit – ein Zusammenschluss, der für unsere Kunden einen bedeutsamen Mehrwert schafft. Neben höchster Fachkompetenz liefern wir maßgeschneiderte Lösungen für jeden Bedarf.

Mit fünf gut gelegenen Standorten sind wir stets in Ihrer Nähe, um Ihnen exzellente steuerrechtliche Unterstützung zu bieten. Entdecken Sie die Stärke unserer gemeinsamen Expertise für Ihren wirtschaftlichen Erfolg!

Ihre Ansprechpartner

Willkommen bei Ihrem Ansprechpartner für Steuer- und Unternehmensberatung in Brühl & Euskirchen! Unsere Experten stehen Ihnen mit fundiertem Wissen und umfangreicher Erfahrung in den Bereichen Mittelstand, Kapitalgesellschaften, Erbschaft & Schenkung sowie allgemeine Steuerberatung zur Seite. Selbstverständlich bieten wir Ihnen das vollständige Spektrum an Services einer modernen Steuerkanzlei. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit unseren Kanzleipartnern in Brühl, Euskirchen und Königswinter profitieren Sie von einem umfassenden Netzwerk und gebündelter Fachkompetenz. Vertrauen Sie auf unsere maßgeschneiderten Lösungen für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen.

Uhlstraße 19-23
(Franziskanerhof)
50321 Brühl

Josef-Ruhr-Straße 30
53879 Euskirchen

Diplom-Kaufmann
Gregor Schoska
Steuerberater

ws-steuer.de

Mittelstand Kapitalgesellschaften
Erbschaft & Schenkung

Mehr …

Rheinallee 25b
53173 Bonn-Bad Godesberg

Diplom-Betriebswirt (FH)
Michael Weckbecker
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

steuer-wp.de

Unternehmensverbund Photovoltaik & Energie
BWL-Beratung Immobilien M&A

Mehr …

Cäsariusstraße 87a
53639 Königswinter

Stephanie Scheidgen
staatl. geprüfte Betriebsfachwirtin | Steuerberaterin

stb-swk.de

Privatpersonen
Mittelstand Handwerk

Mehr …

Aachener Str. 19
53359 Rheinbach

Kajo Fuss
Steuerberater

fuss-stb.de

Eindrücke unseres Teams in Euskirchen & Brühl

19.04.2025 | Für Unternehmer

Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens

Das Finanzgericht (FG) Münster entschied, dass der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens auch dann als schädliches Verwaltungsvermögen gilt, wenn neben der Vermietung Zusatzleistungen wie ...

09.04.2025 | Für Bauherren und Vermieter

Grunderwerbsteuer für nachträgliche Sonderwünsche beim ...

Nachträglich vereinbarte Sonderwünsche beim Hausbau können der Grunderwerbsteuer unterliegen, sofern ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht. Dies hat der Bundesfinanzhof ...

22.03.2025 | Für Unternehmer

Lohnabrechnung auch als elektronisches Dokument

Wenn Arbeitgeber die Lohnabrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellen, wahren sie damit die vorgeschriebene Textform. Der Anspruch eines ...